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   LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95   

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https://dejure.org/1995,5862
LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95 (https://dejure.org/1995,5862)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.1995 - 2 Sa 287/95 (https://dejure.org/1995,5862)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 2 Sa 287/95 (https://dejure.org/1995,5862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung; Umgestaltung von Arbeitsabläufen; Außerordentliche Kündigung; Weiterbeschäftigung; Zuweisung von Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines altersgesicherten Arbeitnehmers bei Wegfall des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    a) Soweit die Beklagte auf die Parallele zur außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung hinweist, gilt folgendes: Die krankheitsbedingte Unfähigkeit, die Arbeit fortzusetzen, ist bei ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht generell als wichtiger Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (BAG vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 -, AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit sowie BAG vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher zu Recht die krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen und dem Arbeitgeber die Pflicht auferlegt, eine krankheitsbedingte Leistungsminderung durch andere Maßnahmen wie Umsetzung, menschengerechtere Gestaltung des Arbeitsplatzes, Umverteilung der Aufgaben auszugleichen (BAG vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 -, unter II 4 der Gründe).

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Richtet sich das Rechtsmittel wie hier gegen mehrere Streitgegenstände, muss zu jedem Anspruch eine ausreichende Begründung gegeben werden (BAG vom 06.12.1994 - 9 AZN 337/94 - BGH vom 29.11.1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684 sowie Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., Rdn. 37 zu § 519).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Richtet sich das Rechtsmittel wie hier gegen mehrere Streitgegenstände, muss zu jedem Anspruch eine ausreichende Begründung gegeben werden (BAG vom 06.12.1994 - 9 AZN 337/94 - BGH vom 29.11.1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684 sowie Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., Rdn. 37 zu § 519).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Da die Beklagte im Einzelnen dargelegt hat, aus welchen Gründen sie die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung rechtlich für fehlerhaft hält, hat sie damit gleichzeitig gemäß § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO eine ausreichende Begründung für die Anfechtung der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung geliefert (BAG vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - NZA 1987, 808, 809, 810 sowie BAG, NZA 1988, 37 und BAG, NJW 1990, 599).
  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    a) Soweit die Beklagte auf die Parallele zur außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung hinweist, gilt folgendes: Die krankheitsbedingte Unfähigkeit, die Arbeit fortzusetzen, ist bei ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht generell als wichtiger Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (BAG vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 -, AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit sowie BAG vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 -).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 KSchG, dem ultima-ratio-Prinzip und dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG vom 09.07.1981 - 2 AZR 788/78 -, AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung sowie BAG vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 -, AP Nr. 86 zu § 626 BGB).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 KSchG, dem ultima-ratio-Prinzip und dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG vom 09.07.1981 - 2 AZR 788/78 -, AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung sowie BAG vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 -, AP Nr. 86 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Da die Beklagte im Einzelnen dargelegt hat, aus welchen Gründen sie die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung rechtlich für fehlerhaft hält, hat sie damit gleichzeitig gemäß § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO eine ausreichende Begründung für die Anfechtung der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung geliefert (BAG vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - NZA 1987, 808, 809, 810 sowie BAG, NZA 1988, 37 und BAG, NJW 1990, 599).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95
    Selbst bei einer Betriebsstillegung kommt eine außerordentliche Kündigung nur in Betracht, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen und eine Versetzung in einem anderen Betrieb des Unternehmens nicht möglich ist (vgl. BAG vom 01.06.1984 - 2 AZR 602/82 -, AP Nr. 5 zu § 22 KO).
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